BETREUUNG VON GEMEINDEN
- Prüfung von Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
- Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
- Ausgliederung von Vermögen und Erstellung von Eröffnungsbilanzen
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Seminare für leitende Angestellte und Mitarbeiter
- Steuerliche Betreuung kommunaler Betriebe
- Umstellung der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung
- Einführung von Risikofrüherkennungssystemen
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